Den Direkteinstieg gibt es nur noch für gewisse Berufsgruppen (Motorradmechaniker, Polizei, Verkehrsexperten usw..). Alle anderen müssen erst die Kat. A35kW machen.

Alle welche die Kat. A35KW nach dem 01.01.2021 erworben haben: nach zweijähriger, beanstandungsfreier («klaglos» im Sinne von Art. 8 Abs. 6 VZV) Fahrpraxis, kann der Lernfahrausweis für die Kat. A unbeschränkt beantragt werden. Die praktische Prüfung ist erforderlich.

Hier ein Link der vieles erklärt.